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Hinweise gem. § 5 des Telemediengesetzes in der Fassung vom 26.02.2007
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Rechtsanwälte Barten & Kollegen

Lore Schmidt

Heisenstraße 29
30167 Hannover

Telefon: 0511 – 20 280 30
Fax: 0511 – 20 280 10

schmidt@barten-u-koll.com

Dr. Angelika Bode

Oskar-Winter-Straße 1
30161 Hannover

Telefon: 0511 – 805026
Fax: 0511 – 690 93 92

bode@barten-u-koll.com

USt. Ident-Nr. DE 24/231/45505

Verantwortlich für den Inhalt
Rechtsanwältinnen Schmidt, Dr. Bode

Fotografie Dr. Angelika Bode
Fotoraum Hannover

Zuständige Kammer
Die hier tätigen Rechtsanwältinnen sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Celle, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist.

Die Adresse der Rechtsanwaltskammer Celle lautet:

Bahnhofstraße 5
29221 Celle
Telefon +49. {0} 5141. 9282-0
Fax +49. {0} 5141. 9282-42
Mail info@rakcelle.de

Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz-Versicherungs AG
10900 Berlin

Räumlicher Geltungsbereich: Staaten der Europäischen Union.

Berufsrechtliche Regelungen

Die Rechtsanwälte unterliegen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen in den jeweils geltenden Fassungen:

• BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
• RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
• BORA – Berufsordnung für FAO – Fachanwaltsordnung
• CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
• EuRAG – Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Die genannten Regelungen finden Sie unter www.brak.de

Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Celle (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de, Mail: schlichtungsstelle@brak.de.

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Fachanwaltstitel

Das Führen des Fachanwaltstitels setzt den Nachweis von mehrjährigen anwaltlichen Tätigkeiten voraus.

Insbesondere sind theoretische Kenntnisse meist in der Form der Teilnahme an einem Lehrgang und Prüfung und der Nachweis besonderer praktischer Erfahrung auf dem jeweiligen Fachgebiet Voraussetzung für die Verleihung des Fachanwaltstitels.

Die Verleihung erfolgt durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer in einem förmlichen Verfahren, welches die Voraussetzungen überprüft. Fachanwälte sind zusätzlich dazu verpflichtet, sich in dem jeweiligen Fachanwaltsgebiet in dem nach der Fachanwaltsordnung vorgegebenen Umfang weiterzubilden.

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